Das Herzogtum Sachsen-Meiningen - Entstehung und Regenten
Die Geschichte des Fürstenhauses Sachsen-Meiningen beginnt mit dem Haus Wettin. Die Wettiner regierten Gebiete, die später zu den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gehörten. Im Jahr 1485 spaltete die Leipziger Teilung die Wettiner in zwei Linien, die nach ihren Begründern Ernst und Albrecht fortan als ernestinisch und albertinisch bezeichnet werden.
Thüringen gehörte zum südlichen Teil des ernestinisch regierten Kursachsens. Hier entstanden 1572 die Linien Sachsen-Coburg-Eisenach und Sachsen-Weimar, dessen Ältere Linie durch die Teilung 1640/41 in drei selbständige Herzogtümer zerfiel, darunter das Haus Sachsen-Gotha.
Herzog Ernst I. (der Fromme) lehnte die Primogenitur als Erbfolgeregelung für das Herzogtum Sachsen-Gotha ab. Seine Söhne erbten zu gleichen Teilen und sollten unter der Führung des Erstgeborenen regieren. Dies erwies sich als äußerst kompliziert und führte 1679, 1680 und 1681 zu Vergleichen, die folgende Landesteilung bewirkten:
Sachsen-Gotha (Friedrich)
Sachsen-Coburg (Albrecht)
Sachsen-Meiningen (Bernhard)
Sachsen-Römhild (Heinrich)
Sachsen-Eisenberg (Christian)
Sachsen-Hildburghausen (Ernst)
Sachsen-Saalfeld (Johann Ernst)
Bernhard erhielt als Septime Amt und Stadt Meiningen sowie weitere Gebietsteile (Ämter und Städte Wasungen und Salzungen, Ämter Maßfeld und Sand, Amt und Schloss Herrenbreitungen, Dörfer Herpf, Stepfershausen, Utendorf, Mehlis, Kammergut Henneberg), zugesprochen, aus denen das Herzogtum Sachsen-Meiningen entstand. Residenzstadt wurde Meiningen. Durch die spätere Neuregelung der territorialen Verhältnisse unter den Ernestinischen Gebieten erreichte das Herzogtum schrittweise eine Größe von 2468 km² mit 278.762 Einwohnern (1910).
Am 11./12. November 1918 endete mit der im Verlauf der deutschen Novemberrevolution erzwungenen Abdankung Herzog Bernhard III. und des Prinzen Ernst das über zweihundertjährige Bestehen des Herzogtums Sachsen-Meiningen. Der daraus entstandene Freistaat Sachsen-Meiningen vereinigte sich mit Wirkung vom 01. Mai 1920 mit Sachsen-Weimar-Eisenach, Reuß, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Gotha (ohne Coburg), Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen zum Land Thüringen.
Regenten von 1680 bis 1918
Die angegebenen Daten geben die Zeit der Regentschaft an. Daten in Klammern kennzeichnen die Regentschaftszeit unter Vormundschaft.
Bernhard I. |
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Ernst-Ludwig I. |
Friedrich Wilhelm |
Anton Ulrich |
Charlotte Amalie |
|
Ernst-Ludwig II. |
Carl-Friedrich |
Carl |
Georg I. |
Louise Eleonore |
Bernhard II. |
Adelheid, Königin v. Großbri-tannien |
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Georg II. |
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Bernhard III. |
* Gemeinschaftsregierung Friedrich Wilhelm und Anton Ulrich
** Regierung vormundschaftlich durch Friedrich Wilhelm und Friedrich II. v. S.-Gotha
*** vormundschaftliche Regierung durch Charlotte Amalie für Carl und Georg I.
**** vormundschaftliche Regierung durch Luise Eleonore für Bernhard II.